Fördern und Fordern

Klasse 5 bis 10

Ein Überblick

LRS 1 - Förderung auf Lautebene (Reuter-Liehr)
LRS 2 - Vermittlung von Rechtschreibstrategien (Marburger Programm)
LRS/Mathe - Besondere Unterstützung zur Eingliederung in die Förderkurse
Mathematik Förderung - (Mathe-Trainer, Bettermarks)
Englisch Forderkurs in Anlehnung an den Fachunterricht

1. LRS Erlass

Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)
RdErl. des Kultusministeriums vom 19.7.1991, BASS 14-01 Nr. 1, II. A 3.70-20/0-1222/91

„Lesen-und Schreibenlehren als Aufgabe der Schule
Es gibt Schüler, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Schreibens beobachtet werden. Für diese Schülergruppe sind besondere schulische Fördermaßnahmen notwendig.“

2. Diagnose

a) LRS
Damit der o.g. Erlass greifen kann und die SuS eine gezielte individuelle Förderung erfahren können, werden alle SuS an unserer Schule zu Beginn des 5. Schuljahrs mithilfe eines
diagnostischen Rechtschreibtests und einem Diagnosediktat nach Sommer-Stumpenhorst getestet. Dieses Verfahren dient der qualitativen Analyse der Rechtschreibung (Laut-, Wort- und Satzebene).
b) Mathematik
Die 5. Klässler schreiben am Anfang den Dyskalkulietest des LZR Köln, den die jeweiligen Fachlehrer auswerten.

3. Fördermaßnahmen LRS aktuell

a) Allgemein
- Sitzplatzwahl (vorne, frontal)
- Schriftgröße auf Arbeitsblättern mind. 12 pt. großer Zeilenabstand
- Folien als Kopie aushändigen
- zum Vorlesen ermuntern, jedoch nur auf freiwilliger Basis
- nur jede 2. Zeile beschriften
- Aufgabenstellungen kurz und sprachlich einfach halten
- Vorlesen der Aufgabenstellungen durch den Fachlehrer
- Texte vorentlasten (Fremdwörter klären)
- bei extrem unregelmäßiger Handschrift Lineatur Kl.2 oder Kl.3 verwenden
b) Fachspezifisch
- Leseübungen laut, vor wechselnden Zuhörern (z.B. Eltern)
- Berichtigungen Klassenarbeiten: Nach RS Strategien verbessern lassen (z.B. Nomen;
Doppelkonsonant)
c) Förderkonzept aktuell
In Jg. 5 und 6 findet die LRS Förderung zweistündig in klassenübergreifenden Kursen mit maximal 15 SuS statt. Es wird differenziert nach LRS 1 und LRS 2. Die LRS 1 Schüler haben Probleme mit der Lautebene und üben deren Zuordnung . In LRS 2 wird die Anwendung grundlegender Rechtschreibstrategien intensiv trainiert. Zudem lernen die SuS, sich selbst zu korrigieren. Der Unterricht wird i.d.R. von Fachlehrern mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation erteilt.
In Jg.7 bis 10 werden einstündige Kurse angeboten.
Die Zuteilung nach dem 6. Schuljahr erfolgt durch die Fachlehrer. Die Verabschiedung durch die Zeugniskonferenz macht die Teilnahme verpflichtend und gilt als Voraussetzung für den Nachteilsausgleich bei den Zentralen Prüfungen im 10. Schuljahr.

4. Bewertung schriftlicher Arbeiten und Tests/ Notenschutz

Schutzmaßnahmen sind Maßnahmen, bei denen auf bestimmte Leistungsanforderungen verzichtet wird.
Schüler, die intern oder extern gefördert werden, erhalten in der Regel den Nachteilsausgleich.
In besonders schweren Fällen werden Deutsch- und Förderlehrer (evtl. in Zusammenar-beit mit Therapeuten und Eltern) einen individuellen Nachteilsausgleich festlegen und do-kumentieren. Dieser sollte spezifische Defizite ausgleichen. Die Vereinbarungen müssen in der Zeugniskonferenz besprochen und bestätigt werden; sie gelten für alle Fächer und werden in der Schülerakte festgehalten. Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten zu-nächst für ein Schuljahr. Die Verwaltung erfolgt durch die Abteilungsleitung sowie der Koordinatorin des LRS Bereichs. Die Eltern werden über die Maßnahmen informiert.
Folgende Möglichkeiten der Handhabung
- von der Benotung der Rechtschreibung in allen Fächern absehen
- Verlängerung der Bearbeitungszeit einräumen
- vergrößerte Kopien
- schreiben auf einem Laptop mit RS Hilfe
- besondere Lineatur
- in den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungsnachweise
erbracht werden
- im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen kann die Lehrkraft eine andere angepasste
Aufgabe stellen

5. Zeugnis

Abweichungen von allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung können auf dem Zeugnis vermerkt werden.
Auch wird die Teilnahme an einem zusätzlichen Förderkurs dokumentiert. Der Kurslehrer bewertet die Teilnahme am Ende eines jeden Schulhalbjahrs mit „teilgenommen“ (E3), „mit Erfolg teilgenommen“ (E2), „mit besonderem Erfolg teilgenommen“ (E1).

6. Zentrale Prüfungen

Bei kontinuierlich nachgewiesener LRS Förderung (schulintern oder extern) wird analog zu den Regelungen des LRS Erlasses vom 19.7.1991 eine entsprechende Berücksichtigung bei der Bewertung der Rechtschreibung erfolgen.
Dies gilt für SuS, bei denen zu Beginn des 5. Schuljahrs LRS diagnostiziert wurde und diese infolge durchgehend bis zum 10. Schuljahr gefördert worden sind.
KTA
Koordination Förder- und Forderbereich
Gesamtschule Bergheim