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Corona-News

Corona-Konzept des Schulministeriums
Dienstag, 02.08.2022

In der vergangenen Woche hat das Ministerium für Schulen und Bildung das Handlungskonzept Corona veröffentlicht, das den weiteren Umgang mit Corona in der Schule regelt. Das Handlungskonzept, der Begleiterlass und Briefe der Ministerin an volljährige Schülerinnen und Schüler sowie an die Erziehungsberechtigten finden sich auf den Seiten des Schulministeriums:

Aktuelles zum Schulbetrieb und Corona | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Es werden die folgenden vier Punkte angesprochen:

  • Schutz besonders gefährdeter Personen
    Durch die bekannten Schutzmaßnahmen – Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen und Lüften – sollen besonders gefährdete Personen geschützt werden.
  • Empfehlung zum Tragen einer Maske
    Es wird empfohlen, auf freiwilliger Basis innerhalb des Schulgebäudes eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen.
  • Testungen
    Am ersten Unterrichtstag wird die Möglichkeit zum Selbsttest angeboten. Jede Schülerin und jeder Schüler kann monatlich fünf Antigenselbsttests mit nach Hause nehmen, um bei Symptomen einen Test selbstständig vor Unterrichtsbeginn durchzuführen.
    In der Schule besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Symptomen einen anlassbezogenen Test durchzuführen. Eine generelle Testung wird nicht stattfinden.
  • Distanzunterricht
    Im Bedarfsfall wird Distanzunterricht gemäß der bis zum 31.07.2022 gültigen Verordnung über die Lernplattform LOGINEO NRW LMS eingerichtet. Alle Schülerinnen und Schüler haben hierzu Zugangsdaten erhalten. Es besteht kein Anspruch auf Distanzunterricht für einzelne Personen.

Bitte lesen Sie die verlinkten Dokumente für genauere Informationen durch.


Ende der Maskenpflicht
Freitag, 01.04.2022

Am Sonntag, den 3. April 2022 endet die Maskenpflicht in den Innenräumen der Schule. In der Schulmail vom 18. März wird hervorgehoben, dass alle in der Schule tätigen Personen weiterhin freiwillig eine Maske tragen können.

Erfreulicherweise ist der Verlauf der Krankheit meistens nicht besonders schwerwiegend. Dennoch müssen infizierte Personen nach wie vor in Quarantäne gehen.

Wir sehen auch jetzt schon, dass im Unterricht, bei Kursarbeiten und Klausuren auffallend viele Schülerinnen und Schüler fehlen.Nach den Osterferien stehen bald die zentralen Prüfungen an. Dann sollten nicht zu viele Schülerinnen und Schüler wegen Corona fehlen.

Daher bitten wir auch im Namen der SV darum, weiterhin in den Innenräumen der Schule auf freiwilliger Basis eine Maske zu tragen.

Die Pflicht zur Testung bleibt bis zu den Osterferien bestehen.


Neue Bestimmungen
Sonntag, 20.03.2022

Seit heute gelten bundesweit neue Bestimmungen für die Vorsichtsmaßnahmen bezüglich Corona. Den Ländern ist es freigestellt, die alten Regelungen noch bis Anfang April beizubehalten.

Das Wichtigste:

  • Die Maskenpflicht wird bis zum 2. April im bisherigen Umfang beibehalten. Danach endet diese Pflicht. Freiwillig dürfen natürlich Masken weiterhin getragen werden.
  • Testungen werden bis zum 8. April 2022 – das ist der letzte Tag vor den Schulferien – im bisherigen Umfang fortgesetzt. Die Testungen enden voraussichtlich nach den Osterferien.
  • Die Regelungen können sich kurzfristig ändern, wenn das Infektionsgeschehen sich nicht wie erwartet entwickelt.

Zur Schulmail vom 18.03.2022

 


Der Corona-Selbsttest ist positiv – Was nun?
Dienstag, 01.02.2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Zurzeit stellen wir an den drei Testtagen – Montag, Mittwoch und Freitag – leider fest, dass eine sehr hohe Anzahl an Schülerinnen und Schülern einen positiven Selbsttest hat. In diesem Fall müssen wir die Schülerin oder den Schüler umgehend nach Hause schicken. Da jeder weitere Kontakt möglichst vermieden werden sollte, bitten wir Sie als Erziehungsberechtigte, Ihr Kind von der Schule abzuholen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie an den drei Testtagen in der Zeit von 07:55 Uhr bis 08:40 Uhr telefonisch erreichbar sind. Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind abzuholen, oder falls wir Sie nicht erreichen können, müssen wir Ihr Kind ohne Begleitung nach Hause schicken.

Wir geben Ihrem Kind ein Testzertifikat über das positive Ergebnis, ein Merkblatt zur Quarantäne und die Adressen der Testzentren mit. Bitte gehen Sie mit Ihrem Kind sofort zu einem der genannten Testzentren.

Bitte schicken Sie uns das Ergebnis des Testes vom Testzentrums, damit wir es an das Gesundheitsamt weiterleiten können. Das ist wichtig, weil sonst keine Beziehung zur Schule hergestellt werden kann.

Falls Ihr Kind in Quarantäne ist, wird über Logineo Material zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie die Fachleher per Mail, wenn das nicht funktioniert.

Ich danke Ihnen allen sehr für Ihr Verständnis und dafür, dass Sie alle Unbequemlichkeiten, die Ihnen und uns durch die Pandemie entstehen, so geduldig mit uns gemeinsam tragen. 

Mit freundlichen Grüßen

Claus Wallat

Merkblatt bei positivem Selbsttest


Zeugnisausgabe
Freitag, 28.01.2022

Zeugnisse erkrankter Kinder können in der Schule nach der dritten Stunde abgeholt werden. Beachten Sie hierzu, dass die Schule nur mit einem 3G-Nachweis betreten werden darf. Die Person, die das Zeugnis abholt, darf sich natürlich nicht selbst in Quarantäne befinden.

Bitte denken Sie daran, einen Nachweis, dass es sich wirklich um Ihr Kind handelt, mitzubringen.


Eingeschränkter Mensabetrieb
Sonntag, 23.01.2022

Ab Montag, den 24.01.2022 kann in der Mensa auf unbestimmte Zeit keinen Kiosk- und Snackverkauf in den Pausen mehr angeboten werden, da unser Caterer aufgrund der aktuell anhaltenden und verschlimmernden pandemischen Lage mit einem zur Zeit aktuell stark eingeschränktem Personalaufkommen zu kämpfen hat.

Der Mittagstisch wird aber aufrecht gehalten.

Bitte versorgen Sie Ihr Kind ausreichend mit Verpflegung.


Geändertes Anmeldeverfahren
Montag, 17.01.2022

Die Entwicklung der Inzidenzwerte und insbesondere die Gefährdung durch die hochansteckende Omikronvariante erfordern es, dass wir das Vorgehen bei der Anmeldung ein wenig abändern.

Bitte kommen Sie zum vereinbarten Termin in die Schule. Da für Schulen die 3G-Regel gilt, bitten wir Sie für eine der drei Möglichkeiten – geimpft, genesen, getestet – einen Nachweis mitzubringen. Bitte geben Sie Ihren Anmeldebogen im Sekretariat ab. Unsere Sekretärinnen gehen mit Ihnen den Bogen durch, um fehlende oder unklare Einträge zu klären und um festzuhalten, welche Unterlagen noch fehlen.

Es ist uns normalerweise wichtig, mit allen Eltern und Kindern kurz zu sprechen, damit wir Sie und insbesondere Ihr Kind ein wenig kennenlernen. Die Coronapandemie lässt das in diesem Jahr nicht zu. Daher findet leider kein Gespräch mit der Schulleitung statt. Bitte teilen Sie es uns mit, wenn Sie Ihrerseits unbedingt ein Gespräch wünschen.

Bitte kommen Sie ohne Ihr Kind in die Schule.

Bitte haben Sie Verständnis für diese kurzfristige Regelung. Es ist im Interesse unser aller Gesundheit, wenn wir Kontakte auf ein notwendiges Mindestmaß beschränken.


Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler
Donnerstag, 06.01.2022

Mit Schulmail vom 06.01.2022 wurden die Schulen darüber unterrichtet, dass ab Montag, den 10.01.2022 alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus an den Selbsttestungen teilnehmen müssen.

Der bisherige Testrhythmus dreimal wöchentlich bleibt erhalten. Da in der Schulmail nichts anderes gesagt wird, bleibt die Maskenpflicht im Umfang wie vor den Weihnachtsferien bestehen.

Bitte beachten Sie insbesondere den Aufruf unserer Schulministerin Frau Gebauer zur Impfung.

Der Unterricht beginnt regulär am Montag, den 10.01.2022 im Präsenzunterricht.

Link zur Schulmail


Quarantäne von Kontaktpersonen
Donnerstag, 04.11.2021

Das Gesundheitsamt teilt uns mit, dass seit dem 02.11.2021 neue Regelungen für die Quarantäne von Kontaktpersonen gelten.

Demnach müssen die unmittelbaren Sitznachbarn, das sind die Schülerinnen und Schüler, die in der gleichen Tischgruppe unmittelbar bei der erkrankten Person sitzen, als Kontaktpersonen in Quarantäne. Es besteht die Möglichkeit, die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test zu beenden.

Eine Quarantänemaßnahme erfolgt nicht, wenn in der Lerngruppe (Klasse, Kurs) von allen Schülerinnen und Schülern  durchgängig eine medizinische Maske getragen wurde.

Geimpfte oder genesene Kontaktpersonen werden ebenfalls nicht in Quarantäne.geschickt.


Elternsprechtag
Freitag, 29.10.2021

Bitte beachten Sie, dass Eltern und Erziehungsberechtigte nur dann das Schulgelände betreten dürfen, wenn sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind. Bitte bringen Sie am Dienstag, den 02.11.2021 zum Gespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern einen Nachweis mit. Es besteht weiterhin die Maskenpflicht


Maskenpflicht
Freitag, 29.10.2021

Mit der Schulmail vom 28.10.2021 wird bestätigt, dass ab Dienstag, den 2. November die Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt. Die Maskenpflcht besteht weiterhin im gesamten Schulgebäude.  

Auf Anregung durch die Schülervertretung hat die Schulkonferenz, die sich aus Eltern, Schülern und Lehrern zusammensetzt, als höchstes Gremium an der Gesamtschule Bergheim beschlossen, das freiwillige Tragen der Maske im Unterricht auch am Sitzplatz zu empfehlen.


Maskenpflicht und Testen nach den Herbstferien
Sonntag, 24.10.2021

Bitte beachten Sie, dass in der Woche nach den Herbstferien (25.10.–29.10.2021) die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände gilt. Dies schließt den Unterricht mit ein.

Erst ab dem 2. November soll gelten, dass die Maske im Unterricht am Sitzplatz nicht mehr getragen werden muss. Eine entsprechend angepasste Coronabetreungsverordnung ist noch nicht veröffentlicht worden.

Die Testungen erfolgen in der gewohnten Weise bis wenigstens zu den Weihnachtsferien.

Elternbrief von Ministerin Yvonne Gebauer zum Schulbetrieb nach den Herbstferien


Möglichkeit zum Freitesten
Donnerstag, 09.09.2021

In der Neuregelung der Quarantänemaßnahmen findet sich unter anderem folgender Abschnitt:

Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von
der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

Machen Sie bitte regen Gebrauch davon, fall dieser Satz auf Ihr Kind zutrifft. Wir freuen uns alle, wenn Ihr Kind wieder bei uns in der Schule sein kann.

Unter Neuregelung der Quarantänemaßnahmen finden Sie den vollständigen Text der Schulmail. Dort finden Sie auch, dass ab sofort nur noch die infizierte Person in Quarantäne muss.


Mobiles Impfzentrum
Freitag, 02.09.2021

In Zusammenarbeit mit der Stadt Bergheim ist es uns gelungen ein mobiles Impfzentrum zu organisieren. Dieses kommt am Montag, den 06.09.2021 zu uns an die Schule und wird die Impfungen in der Sporthalle des Bürgerhauses durchführen.

Das Impfangebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, sowie an die SuS der Jahrgangsstufe 10. Es handelt sich dabei selbstverständlich nur um ein Angebot! SuS müssen sich nicht testen lassen und können sich auch weiterhin selbstständig um einen eigenen Impftermin kümmern.

Geimpft wird mit einem mRNA-Impftstoff in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfallhilfe und dem medizinischen Personal der Kassenärztlichen Vereinigung.

„Im Moment ist davon auszugehen, dass die Zweitimpfung beim Hausarzt oder einem Impfzentrum durchgeführt werden muss, da die Fortführung der mobilen Impfteams über den 30.09.2021 hinaus noch nicht durch einen entsprechenden Erlass geregelt ist.

Sobald absehbar ist, dass die Zweitimpfung doch an der Schule durchgeführt werden kann, werden wir umgehend darüber informieren.

Die Zweitimpfung könnte dann ab dem 01.10.2021 erfolgen. Dies würde einen bestmöglichen Schutz für die bevorstehenden Herbstferien bieten“.

Die notwendigen Formulare, wie die Anamnese-Einwilligung, die mRNA-Aufklärung finden Sie hier.


Einschulung
Donnerstag, 12.08.2021

Die Einschulung findet am Donnerstag, den 19.08.2021 im Bürgerhaus Quadrath-Ichendorf, Rilkestraße/Graf-Beissel-Platz, statt.

Wegen der Pandemie müssen wir wieder zwei Gruppen bilden:

Klassen Einlasskontrolle Feier
5.1, 5.2, 5.3 12:45 Uhr 13:00–13:30 Uhr
5.4, 5.5 13:45 Uhr 14:00–14:30 Uhr

 

Bei der Einlasskontrolle müssen wir prüfen, ob ein für diesen Tag gültiges negatives Testergebnis vorliegt. Genaueres erfahren Sie in dem Brief, der Ihnen am Ende dieser Woche zugestellt wird. Dabei richten wir uns nach dem Musterbrief des Schulministeriums, den Sie hier finden.

Bitte füllen Sie den Bogen zur Kontaktnachverfolgung bereits zuhause aus. Lassen Sie das Feld für die Platznummer aus, da wir es am Tag der Einschulung ausfüllen.

Im Anschluss an die Einschulung im Bürgerhaus gehen die Kinder mit ihren neuen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer in ihre neuen Klassenräume. Die Eltern halten sich in der Zeit auf dem Schulhof auf. Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Schulgelände ein Rauchverbot gilt.

Momentan liegt die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis bei 39.1 mit steigender Tendenz. Daher richten wir uns bei der Einschulungsfeier nach den Regelungen für eine Inzidenz zwischen 35 und 50. Auch bei einem Wert über 50 ist die von uns geplante Feier gemäß den Regelungen für eien 7-Tage-Inzidenzwert über 50 möglich. Wir können demnach die Einschulung mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen durchführen. Allerdings lässt die Größe des Bürgerhaus das nicht zu.


Schuljahresbeginn 2021/22
Donnerstag, 12.08.2021

Das neue Schuljahr 2021/22 wird so beginnen wie das alte endete. Im Einzelnen werden folgende Regeln gelten:

  • Wir starten zunächst im durchgängigem Präsenzunterricht.
  • Im Unterricht besteht weiterhin die Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske).
  • Auf dem Pausenhof ist die Maskenpflicht aufgehoben.
  • Alle Personen im schulischen Umfeld, die keinen vollständigen Impfschutz haben oder die nicht von einer COVID-Erkrankung genesen sind, müssen zweimal pro Woche sich entweder selbst testen oder einen negativen Testnachweis vorlegen.
    Ein Impfschutz oder eine Genesung muss nachgewiesen werden.

Der Unterricht beginnt am Mittwoch, den 18.08.2021 um 07:55 Uhr.


Maskenpflicht
Donnerstag, 17.06.2021

Wie Sie den Nachrichten sicherlich bereits entnommen haben, wird ab Montag, den 21.06.2021 die Maskenpflicht auf den Außengelände aufgehoben.

Im Gebäude, insbesondere während des Unterrichtes gilt die Maskenpflicht wie bisher. Die Pflicht zur Selbsttestung besteht ebenfalls weiterhin.


Hitzefrei
Donnerstag, 17.06.2021

Heute ist nach der vierten Stunde hitzefrei.

Abweichend von der normalen Regelung gilt das auch für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. Generell gilt aufgrund eines ministerialen Erlasses für die Oberstufe ebenfalls die Regelung für hitzefrei, solange die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske im Unterricht besteht.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 richten wir eine Notbetreuung ein, falls Ihr Kind nicht nach der vierten Stunde nach Hause gehen kann.


Selbsttest ab Montag, den 31.05.2021
Freitag, 28.05.2021

Mit Beginn des durchgängigen Präsenzunterrichtes besteht weiterhin die Pflicht zu zwei Selbsttests in der Woche. Die Tests werden in der SI montags und mittwochs und in der SII nach Sonderplan zu Beginn des Schultages in den ersten 20 Minuten durchgeführt. Die ersten beiden Stunden werden an den Testtagen dann um 10 Minuten verkürzt.

Wie in der Schulmail vom 27.05.2021 mitgeteilt wurde, ist es ab Montag, den 31.05.2021 möglich, eine Bescheinigung über das Ergebnis des Selbsttestes auszustellen. Die Lehrerinnen und Lehrer erhalten dazu Formulare, auf denen die Schülerinnen und Schüler noch ihre persönlichen Daten eintragen müssen.


Durchgängiger Präsenzunterricht ab Montag, 31.05.2021
Mittwoch, 19.05.2021

Das Schulministerium hat heute Nachmittag per Mail mitgeteilt, dass in allen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, ab Montag, den 31.05.2021 wieder der durchgängige Präsenzunterricht beginnt.

Das heißt insbesondere, dass stets alle Schülerinnen und Schüler in der Schule im Präsenzunterricht unterrichtet werden. Alle Unterrichte erfolgen in der vorgesehenen Kurszusammensetzung, also auch klassenübergreifend. Die Maskenpflicht und die Pflicht zum Selbsttest bleibt bestehen.

Die Notbetreuung wird wegfallen. Der Ganztagsbetrieb kann wieder aufgenommen werden.

Das Tragen einer medizinischen Maske und die Teilnahme an zwei Selbsttests pro Woche bleiben weiterhin verpflichtend.

Da die Inzidenz auch im Rhein-Erft-Kreis unter 100 liegt, ist damit zu rechnen, dass auch in unserer Schule die Rückkehr zum durchgängigen Präsenzunterricht erfolgt.


Wechselunterricht ab Mittwoch, den 26.05.2021
Mittwoch, 19.05.2021

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in diesem Dokument mitgeteilt, dass der Wechselunterricht wieder stattfinden kann, da der 7-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 lag.

Wir werden daher ab Mittwoch, den 26.j05.2021 wieder mit dem Wechselunterricht beginnen, das heißt, dass bis auf die Abschlussjahrgänge immer nur die halben Klassen abwechselnd in der Schule sind.

In allen Fächern wird der Unterricht im Kursverband stattfinden.

Es ist noch unklar, ab wann der Ganztag wieder aufgenommen werden kann.


Schulbetrieb und schriftliche Tests
Freitag, 14.05.2021

Mit der Schulmail vom 11.05.2021 hat das Ministerium festgelegt, wann die Rückkehr zum Wechselunterricht stattfinden kann. Da im Rhein-Erft-Kreis die Inzidenzzahlen gegen Ende dieser Woche erstmalig wieder unter 165 lagen, ist demnach frühestens am Mittwoch, den 26.05.2021 mit dem Beginn des Wechselunterrichtes zu rechnen.

In der nächsten Woche werden wir daher auch weiterhin eine Notbetreuung anbieten. In der Oberstufe werden im Jahrgang EF Klausuren in in den Fächern Geschichte und Deutsch geschrieben.


Logineo NRW LMS wird gewartet
Mittwoch, 06.05.2021

Die Lernplattform „Logineo“ wird Ende nächster Woche gewartet und ist dann zeitweise nicht erreichbar.

Hier die Ankündigung dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie das folgende Wartungsfenster von Freitag, den 14.05.2021, bis Samstag, den 15.05.2021, für das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS:

Vom 14.05.2021 – 15.05.2021, 17:00 – 07.00 Uhr wird ein Update für das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS durchgeführt. Ihre LOGINEO-NRW LMS-Instanz wird in diesem Zeitraum für ca. 45 Minuten nicht zur Verfügung stehen.

Die Schulplattform LOGINEO NRW und der LOGINEO NRW Messenger (einschließlich der Videokonferenzfunktion) sind von dem Wartungsfenster nicht betroffen und können uneingeschränkt genutzt werden.

Mitteilungen zu den aktuellen Wartungsfenstern der Produktfamilie LOGINEO NRW finden Sie auch unter www.logineo.nrw.de  unter „Aktuelles“.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr LOGINEO NRW-Team


Distanzunterricht ab Montag, 26.04.2021
Samstag, 24.04.2021

Aufgrund der Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales findet an den Schulen im Rhein-Erft-Kreis ab Montag, den 26.04.2021 der Unterricht wieder auf Distanz statt. 

Der Unterricht wird in mittlerweile – leider – gewohnter Weise über Logineo erfolgen.Für die nächste Woche waren in vielen Gruppen Kursarbeiten vorgesehen. Diese müssen verschoben werden. Aufgrund einer Verordnung des Schulministeriums muss auch in den meisten Jahrgängen in jedem Fach in diesem Halbjahr nur noch eine schrifltiche Leistungsüberprüfung stattfinden.

Die Notbetreuung wird weiterlaufen. Bitte verwenden Sie das Formular für die Anmeldung.

Die Abschlussjahrgänge (Jahrgänge 10 und Q1) werden weiterhin im Präsenzunterricht beschult werden. Der Sonderplan wird den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt.

Das Zentralabitur findet wie geplant statt.

Wir werden Sie auf unserer Homepage informieren, sobald wir genauere Informationen haben.


Wechselunterricht ab 19.04.2021
Freitag, 16.04.2021

Ab Montag, den 19.04.2021 beginnt für alle Jahrgänge wieder ein eingeschränkter Präsenzunterricht. Es gelten die gleichen Regeln wie vor den Osterferien.

Allgemeines
Generell erfolgt der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler, die planmäßig nicht im Präsenzunterricht sind, auf Distanz. In den Jahrgängen 5 bis 10 sind alle Schülerinnen und Schüler entweder in einer A-Gruppe oder in einer B-Gruppe. Die Zuordnung wird den Schülerinnen und Schülern von den Klassenleitungen mitgeteilt. Die beiden Gruppen wechseln sich tageweise im Präsenzunterricht ab.

Bitte kontaktieren Sie die Klassenleitung, wenn Ihnen die Gruppenzuteilung Ihres Kindes unbekannt ist.

Die Teilnahme am Unterricht ist nur mit einem negativen Selbsttest, der in der Regel in der Schule durchzuführen ist, möglich. Ist das Testergebnis positiv, so muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Eine Verweigerung des Testes führt zum Ausschluss vom Präsenzunterricht. In diesem Fall muss die Schülerin bzw. der Schüler sich selbstständig um die Lerninhalte kümmern.

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Wäscheklammer mit in die Schule. Damit kann das Teströhrchen fixiert werden.

Ausführliche Informationen zur Testpflicht finden Sie in der Schulmail vom 14.04.2021.

Jahrgänge 5–7
Es findet Vormittagsunterricht nach Stundenplan im Klassenverband statt. Die angesetzten Arbeiten werden an aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben.

Jahrgang 8
Der Jahrgang 8 befindet sich im Schülerpraktikum. Einzelne Schülerinnen und Schüler haben keinen Praktikumsplatz finden können. Diese werden auf Distanz beschult.

Jahrgänge 9 und 10
Es findet Vormittagsunterricht nach Stundenplan im Klassenverband statt. Die angesetzten Arbeiten werden an aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben.

Jahrgang EF
Die Schülerinnen und Schüler behalten das Wechselmodell bei, das bereits vor den Osterferien angewendet wurde.

Jahrgänge Q1 und Q2
In der nächsten Woche findet der Unterricht nach dem in dieser Woche angewendeten Schema statt. In der darauffolgenden Woche geht die Q1 an allen Tagen in den Präsenzunterricht. Die Q2 befindet sich in der Klausurenphase des Zentralabiturs.


Unterricht für die Abschlussjahrgänge
Sonntag, 11.04.2021

Die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler sind am Samstag Mittag an die Schule ausgeliefert worden, so dass wir erst jetzt endgültig Informationen zum Präsenzunterricht der Abschlussjahrgänge geben können.

Jahrgang 10
Für alle Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs findet in der Woche vom 12.04. bis zum 16.04.2021 der Unterricht gemäß dem Stundenplan von der 1. bis zur 6. Stunde statt. Der Nachmittagsunterricht entfällt weiterhin. Für die Unterrichte werden die Gruppen halbiert und in zwei verschiedene Räume gesetzt, so dass ein sicherer Abstand gewährleistet werden kann.
Da wir noch ausreichend viele Selbsttests aus der freiwilligen Selbsttestung vor den Osterferien haben, wird es möglich sein, an jedem Präsenztag eine Selbsttestung anzubieten. Zum Verlauf des Präsenzunterrichtes ab dem 19.04. können wir im Moment noch nichts Verbindliches sagen.

Jahrgänge Q1 und Q2
Der Unterricht erfolgt gemäß dem Sonderplan, der den Schülerinnen und Schülern zugesendet wurde. Die Schülerinnen und Schüler der Q2 werden nur noch in ihren vier Abiturfächern unterrichtet.


Distanzunterricht vom 12.04. bis zum 16.04.2021
Donnerstag, 08.04.2021

Heute Nachmittag wurde bekanntgegeben, dass in der nächsten Woche der Unterricht auf Distanz stattfinden wird. Lediglich die Abschlussklassen werden in der Schule unterrichtet.

Wir werden wieder ein Angebot zur pädagogischen Betreuung für Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Jahrgangs anbieten. Bitte melden Sie Ihr Kind bei Bedarf mit dem hier verlinkten Formular an.

Die Selbsttests, die vor den Osterferien freiwillig durchgeführt werden konnten, sind nunmehr verpflichtend. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die Zentralen Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April beginnen. Die Präsenztage werden für die Vorbereitung auf die Abiturprüfungen verwendet werden.

Weitere Einzelheiten zum Schulbetrieb werden wir möglichst schnell auf unserer Homepage veröffentlichen.

Link zur Pressemitteilung des Schulministeriums
Link zur Schulmail vom 08.04.2021 (Information zum Schulbetrieb in NRW)


Weitere Testmöglichkeiten
Dienstag, 16.03.2021

heute Abend wurde der Gesamtschule die Auslieferung der Selbsttests angekündigt. Wir gehen davon aus, dass wir die Testung zum Wochenende hin anbieten können. Bitte denken Sie daher an die Widerspruchserklärung, wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind in der Schule am Selbsttest teilnimmt.

Das Schulministerium hat Informationen zum Selbsttest zusammengestellt.

Gerne weisen wir darauf hin, dass die Stadt Bergheim zwei Teststellen eingerichtet hat, an denen ein kostenloser Schnelltest durchgeführt werden kann. Nähere Informationen finden Sie hier.

Im Kölner Stadtanzeiger ist ein Übersichtsartikel über kostenlose Testmöglichkeiten im Rhein-Erft-Kreis erschienen.


Selbsttest für alle Schülerinnen und Schüler
Montag, 15.03.2021

Das Land NRW bietet allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Osterferien die Möglichkeit zu einem Selbsttest auf freiwilliger Basis. Im Moment haben wir noch keine Information, wann genau die Selbsttests für unsere Schule geliefert werden.

Ein positives Testergebnis wird nicht an das Gesundheitsamt gemeldet und führt auch nicht automatisch zur Quarantäne. Es muss allerdings ein PCR-Test erfolgen.

Der Test wird in der Schule durchgeführt. Die Lehrerinnen und Lehrer werden lediglich die Aufsicht führen und Anleitung zum Selbsttest geben. Insbesondere geben die Lehrkräfte keine Hilfestellung.

Eltern, die nicht möchten, dass ihr minderjähriges Kind in der Schule einen freiwilligen Selbsttest durchführt, müssen hierfür eine Widerspruchserklärung einreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals.


Schulbetrieb ab Montag, den 15.03.2021
Donnerstag, 11.03.2021

Ab Montag, den 15.03.2021 beginnt der Präsenzunterricht für alle Jahrgänge im Wechselbetrieb.

Bitte beachten Sie, dass nach Absprache in einzelnen Gruppen auch vor den Osterferien Kursarbeiten geschrieben werden können.

Wir haben Informationen zum Schulbetrieb für die Eltern zusammengestellt.


Unterstützungsgruppen am Freitag, den 05.03.2021
Donnerstag, 04.03.2021

Wegen technischer Probleme beim Zugriff auf Logineo können die Unterstützungsgruppen in den Jahrgängen 7 bis 9 auch am Freitag, den 05.03.2021 nicht stattfinden.

Wir hoffen, dass der reguläre Betrieb am Montag wieder aufgenommen werden kann, und bitten um Ihr Verständnis.


Unterstützungsgruppen am Donnerstag, den 04.03.2021
Mittwoch, 03.03.2021

Wegen technischer Probleme beim Zugriff auf Logineo können die Unterstützungsgruppen in den Jahrgängen 7 bis 9 auch am Donnerstag, den 04.03.2021 nicht stattfinden.

Wir hoffen, dass der reguläre Betrieb am Freitag wieder aufgenommen werden kann, und bitten um Ihr Verständnis.


Unterstützungsgruppen am Mittwoch, den 03.03.2021
Dienstag, 02.03.2021

Wegen technischer Probleme beim Zugriff auf Logineo können die Unterstützungsgruppen in den Jahrgängen 7 bis 9 am Mittwoch, den 03.03.2021 nicht stattfinden.

Wir hoffen, dass der reguläre Betrieb am Donnerstag wieder aufgenommen werden kann, und bitten um Ihr Verständnis.


Präsenzunterricht ab Montag, den 22.02.2021
Donnerstag, 18.02.2021

Ab Montag werden die Abschlussjahrgänge wieder im Präsenzunterricht beschult. Die Einzelheiten werden den Schülerinnen und Schülern über die Klassenleitungen bzw. über das Oberstufenberatungsteam mitgeteilt. Hier daher nur ein kurzer Überblick:

Jahrgang 10

Ab Montag werden die Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs wieder im Präsenzunterricht beschult werden. Damit nicht zuviele Personen zeitgleich im Gebäude sind, werden die Klassen im wöchentlichen Wechsel in die Schule kommen. In der kommenden Woche sind das die Klassen 10.2, 10.4 und 10.5. Die übrigen Klassen werden in der nächsten Woche weiterhin auf Distanz unterrichtet. 

Die Mensa ist nicht geöffnet. Daher erfolgt der Präsenzunterricht ausschließlich am Vormittag.

Jahrgang Q1

Die Schülerinnen und Schüler der Q1 werden ab Montag in den Fächern, die möglicherweise Abiturfächer sind, in der Schule unterrichtet. In den übrigen Fächern erfolgt der Unterricht auf Distanz.

Jahrgang Q2

Die Schülerinnen und Schüler der Q2 werden in ihren vier Abiturfächern in der Schule unterrichtet. In den übrigen Fächern erfolgt der Unterricht auf Distanz.


Schulbetrieb nach dem 14.02.2021
Donnerstag, 11.02.2021

Heute Mittag wurde allen Schulen über Mail mitgeteilt, wie der Schulbetrieb nach dem 14.02.2021 weiterlaufen wird:

  • Bis zum 19.02.2021 werden alle Klassen auf Distanz unterrichtet.
  • Ab dem 22.02.2021 werden die Abschlussjahrgänge (10, Q1, Q2) wieder im Präsenzunterricht beschult.
  • Die Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 (Anmeldeformular hier herunterladen) und die Unterstützungsangebote werden fortgeführt.
  • Die Lernstandserhebungen im Jahrgang 8 werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres verschoben.
  • In den Jahrgängen 5 bis 10 werden im 2. Halbjahr nur zwei Klassen- bzw, Kursarbeiten  geschrieben.

Die Details zur Umsetzung der Regelungen an unserer Schule folgen demnächst.


Vorabinformation zum Zeugnis
Donnerstag, 28.01.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

der Versand der  Vorabinformationen zum Zeugnis erfolgt am Freitag im Laufe des Tages.

Wenn Sie eine Einverständniserklärung beim Klassenlehrer / der Klassenlehrerin abgegeben haben, erhalten sie dieses bis 16 Uhr.

Sollten Sie bis dahin kein Zeugnis erhalten haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an achenbach@gesamtschule-bergheim.de und geben dabei den Namen des Kindes und die Klasse an.

Die Zeugnisse werden dann am Samstagvormittag versendet.

Falls in den Jahrgängen 9 und 10 unbedingt Original-Zeugnisse benötigt werden, wenden Sie sich bitte per Mail an die zuständige Abteilungsleiterin Frau Baron (baron@gesamtschule-bergheim.de). Sie wird dann kurzfristig einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Wir wünschen euch und euren Familien alles Gute und einen guten Start in das 2. Schulhalbjahr.

Volker Achenbach
Stellvertretender Schulleiter der Gesamtschule Bergheim


Vorabinformation zum Zeugnis
Dienstag, 26.01.2021

In der aktuellen Situation möchten wir Kontakte vermeiden und haben uns für eine elektronische Vorabübermittlung der Zeugnisse am 29.01.21 entschieden und werden die Originale bei Wiederbeginn des Unterrichts verteilen.

Dazu benötigen wir Ihre formlose Einverständniserklärung bis Mittwoch, den 27.01.2021 um 16:00 Uhr. Bitte schreiben Sie in diese Mail unbedingt den Namen und die Klasse Ihres Kindes.

Schicken Sie diese Erklärung bitte per E-Mail an die Klassenleitungen oder an

gesamtschule@bergheim.de

Sie erhalten das Zeugnis dann am Freitag im PDF-Format als Anhang in einer Antwortmail.

Wenn das originale Zeugnis unbedingt benötigt wird, zum Beispiel für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule oder für eine Bewerbung, dann werden die Dokumente in Präsenz unter Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln in festgelegten Zeitfenstern am Freitagmorgen (29.01.2021) ausgegeben. Die Zeitfenster werden wir nach den Rückmeldungen am Donnerstagabend (28.01.2021) kurzfristig auf der Homepage mitteilen.

Ich möchte Sie bitten, von der Vorab-Zustellung Gebrauch zu machen. Sie leisten dazu einen Beitrag zur Kontaktreduzierung und entlasten auch die organisatorischen Umstände vor Ort.


Zugriff auf Logineo NRW lms wieder möglich
Samstag, 16.01.2021

Zum Glück ist der Fehler schnell behoben worden und der Zugriff auf Logineo NRW lms läuft wieder uneingeschränkt.

Wir haben in dieser Woche zweimal Probleme mit unserer Lernplattform gehabt. Mitte der Woche konnten einzelne Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler nicht mehr auf Kurse zugreifen, gestern war der Zugriff insgesamt nicht mehr möglich. In beiden Fällen hat das Rechenzentrum sehr schnell reagiert und die Fehlfunktionen beseitigt.

Die beiden Vorfälle zeigen aber, dass wir uns nicht ausschließlich auf Logineo verlassen können. Daher wäre es sehr wichtig, dass Sie den Klassenleitungen eine Mailadresse zuschicken, über die Ihr Kind gut zu erreichen ist. So können wir im Ernstfall ausnahmsweise Materialien und Aufgaben auch einmal per Mail verschicken. Sie können hierfür ein gesondertes Mailkonto für schulische Belange einrichten.


Zugriff auf Logineo NRW lms derzeit nicht möglich
Samstag, 16.01.2021

Leider ist der Zugriff auf unsere Lernplattform derzeit nicht möglich. Wenn man die Seite aufruft, dann erscheint nur die folgende Fehlermeldung:

„Die Session-Partition ist voll. Ein Login ist zurzeit nicht möglich. Bitte benachrichtigen Sie die Server-Administrator/innen.“

Es sieht so aus, als ob wir die Plattform zu intensiv nutzen. Wir haben die Fehlermeldung weitergeleitet, da wir den Fehler nicht selber beheben können. Wir gehen davon aus, dass die Fehlermeldung frühestens am Montag bearbeitet wird.

Damit der Unterricht am Montag weiterlaufen kann, müssen wir auf andere Formen ausweichen. Wenn Sie den Fachlehrerinnen und den Fachlehrern eine E-Mailadresse zur Verfügung gestellt haben, dann können diese Ihnen behelfsweise Arbeitsaufträge per Mail zuschicken.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese ärgerliche Situation.


Informationen zum Schulbetrieb
Samstag, 09.01.2021

Der Unterricht auf Distanz beginnt generell am Mittwoch, den 13.01.2021. In den ersten beiden Tagen der kommenden Woche haben Sie die Gelegenheit, sich auf den Distanzunterricht vorzubereiten.

  • Überprüfen Sie mit Ihrem Kind, ob es Zugang zu den Kursen in Logineo hat. Ihr Kind ist zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet.
  • Vereinbaren Sie mit der Schule eine Möglichkeit, fehlendes Material aus der Schule abzuholen. Dies wird insbesondere die Schülerinnen und Schüler betreffen, die in der Woche vor den Weihnachtsferien noch am Präsenzunterricht teilgenommen haben.
  • Nehmen Sie Kontakt mit der Klassenleitung Ihres Kindes auf.

Wir haben einige vorläufige Informationen zum Schulbetrieb zusammengefasst, die Sie hier herunterladen können.


Anmeldeformular für die Notbetreuung
Donnerstag, 07.01.2021

Die Gesamtschule Bergheim wird ab dem 11. Januar bis zum 31. Januar 2021 eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 einrichten. In dieser Zeit werden wir den Kindern keinen Präsenzunterricht anbieten. Die Kinder erhalten aber die Gelegenheit, in der Schule am Unterricht auf Distanz teilzunehmen.

Sie müssen Ihr Kind bei Bedarf für die Notbetreuung anmelden. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular schnellstmöglich an die Gesamtschule Bergheim. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Kind nur nach rechtzeitiger Anmeldung in die Notbetreuung aufnehmen können.


Kein Präsenzunterricht bis zum 31. Januar 2021
Mittwoch, 06.01.2021

Das Bildungsministerium hat heute bekannt gegeben, dass in den Schulen bis Ende Januar kein Präsenzunterricht stattfinden wird. Dafür wird Distanzunterricht erteilt werden.

Für die Jahrgänge 5 und 6 wird eine Notbetreuung eingerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass die Mensa voraussichtlich kein Angebot machen kann. Geben Sie daher Ihrem Kind ausreichend Proviant mit in die Schule.

Bitte überprüfen Sie, ob sich Ihr Kind von zu Hause aus in Logineo anmelden kann. Wenden Sie sich an unsere Schule, wenn das nicht möglich ist.

Genauere Angaben folgen, sobald wir eine offizielle Benachrichtigung über den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien erhalten. Bitte beachten Sie aufmerksam die Veröffentlichungen auf unserer Homepage.

Zur Mitteilung des Schulministeriums vom 06.01.2021
Zu den Regelungen für Schulen vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021


Mensaangebot in der Woche vom 14.12. bis 18.12.2020
Montag, 14.12.2020

Von Dienstag bis Donnerstag wird die Mensa nur in der ersten Pause ein Frühstücksangebot bereithalten. Die zweite Pause entfällt somit.

Am Mittwoch und Donnerstag steht auch ein Mittagessen zur Verfügung.

Wie bereits vorher geplant bleibt die Mensa am Freitag geschlossen.


Regelung für die Woche vom 14.12. bis zum 18.12.2020
Samstag, 12.12.2020

  • Wenn Ihr Kind nicht mehr am Präsenzunterricht teilnimmt, dann erfolgt der Unterricht auf Distanz. Bitte teilen Sie der Schule schriftlich (gesamtschule@bergheim.de) bis Sonntag, den 13.12.2020 um 18:00 Uhr mit, ab wann Ihr Kind nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen wird. Bitte nennen Sie in der Mail den vollständigen Namen und die Klasse Ihres Kindes.
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen oder für die der Unterricht grundsätzlich auf Distanz erfolgt, haben am Montag, den 14.12.2020 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Gelegenheit, einzeln aus den Spinden die restlichen Arbeitsmaterialien abzuholen.
  • Klausuren der Oberstufe, die für die nächste Woche angesetzt sind, werden zu den angegebenen Terminen geschrieben.
  • Die mündlichen Prüfungen im Fach Englisch im 10. Jahrgang können stattfinden, da die Schülerinnen und Schüler in Zweiergruppen geprüft werden.
  • Klassen- und Kursarbeiten in den Jahrgängen 5 bis 10 werden zu den regulären Terminen geschrieben. Gemäß der Verfügung des Schulministeriums müssen auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7, die vom sonstigen Präsenzunterricht freigestellt werden, die Arbeiten mitschreiben.
    Für Schülerinnen und Schüler, die in dieser Woche eigentlich Arbeiten nachschreiben sollten, werden individuelle Lösungen zu finden sein.
  • Die Mensa wird am Montag geöffnet sein. Der Caterer wird es vom Zulauf abhängig machen, ob die Mensa in der restlichen Woche geöffnet sein kann. Bitte kontaktieren Sie den Caterer für die Rückerstattung bereits gebuchter Mahlzeiten, die nicht wahrgenommen werden können. Bitte geben Sie Ihrem Kind für die langen Tage ausreichend Verpflegung mit, falls die Mensa geschlossen bleibt.
  • Der Nachmittagsunterricht in den Jahrgängen 5 bis 7 soll regulär stattfinden. Die AG.s im 6. Jahrgang, die von Schülerinnen und Schülern des 12. Jahrgangs betreut werden, können aber leider nicht stattfinden, da dieser Jahrgang ausschließlich auf Distanz beschult wird. Der Unterricht in der Sportklasse 6.1 findet aber statt.

Aufhebung der Präsenzpflicht
Freitag, 11.12.2020

Heute Mittag wurde in den Medien mitgeteilt, dass ab Montag, den 14.12.2020 die Präsenzpflicht an den Schulen entfällt.

Bisher liegen uns folgende Informationen vor:

„Die Präsenzpflicht an den Schulen in NRW werde bereits am Montag aufgehoben. Für Schüler der Klassen bis 1 bis 7 werde es ein Unterrichtsangebot geben, so Laschet, wobei die Eltern ihre Kinder von Präsenz befreien können. Schüler ab Klasse 8 sollen zu Hause bleiben und werden auf Distanz unterricht. Die Ferien werden demnach um den 7. und 8. Januar verlängert.“

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-laschet-106.html

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, nehmen über Logineo NRW LMS am Unterricht teil. Bitte wendet euch per Mail an die Schule, wenn ihr euch nicht am System anmelden könnt.

Auszüge aus der Schulmail vom 11.12.2020 des Schulministeriums

Jahrgänge 5 bis 7

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw.Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Jahrgänge 8 bis 13

In diesen Jahrgängen findet grundsätzlich Distanzunterricht statt.

Klassen- und Kursarbeiten, Klausuren und Prüfungen

Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.


 

Bitte beachten Sie

  • Wenn Ihr Kind nicht mehr am Präsenzunterricht teilnimmt, dann erfolgt der Unterricht auf Distanz. Bitte teilen Sie der Schule schriftlich (gesamtschule@bergheim.de) bis Sonntag, den 13.12.2020 um 18:00 Uhr mit, ab wann Ihr Kind nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen wird. Bitte nennen Sie in der Mail den vollständigen Namen und die Klasse Ihres Kindes.
  • Klausuren der Oberstufe, die für die nächste Woche angesetzt sind, werden zu den angegebenen Terminen geschrieben.
  • Die mündlichen Prüfungen im Fach Englisch im 10. Jahrgang können stattfinden, da die Schülerinnen und Schüler in Zweiergruppen geprüft werden.
  • Klassen- und Kursarbeiten in den Jahrgängen 5 bis 10 werden zu den regulären Terminen geschrieben.

 

 

 


Absage der Schulfahrten im März 2021
Mittwoch, 09.12.2020

Über die Klassenpflegschaften wurde die Schulgemeinde bereits Anfang Dezember darüber informiert, dass sämtliche Schulfahrten bis zu den Osterferien storniert werden müssen. Dies wurde allen Schulen des Landes in einer Schulmail des Ministeriums mitgeteilt. Dort heißt es im Abschnitt 6:

„Alle bis zum 31. März 2021 angesetzten Schulfahrten sind abzusagen; neue Schulfahrten für den genannten Zeitraum dürfen nicht genehmigt werden. Davon grundsätzlich nicht erfasst sind außerschulische Bildungsangebote in Form von räumlich begrenzten eintägigen Exkursionen (vgl. Nummer III.5) Den Schulen in freier Trägerschaft wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Ein Ausgleich von entstehenden Stornokosten durch das Land und wenn ja, unter
welchen Bedingungen, wird derzeit geprüft und kurzfristig entschieden.“

Wir werden daher sämtliche Fahrten stornieren. Teilweise kommen Stornokosten auf uns zu, von denen noch nicht klar ist, wer diese übernimmt. Falls das Land diese Kosten nicht übernimmt, wird es so sein, dass Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte diese Kosten übernehmen müssen.


Notbetreuung am 21.12. und 22.12.2020
Montag, 23.11.2020

In der Schulmail vom 23.11.2020 informiert das Ministerium über die Möglichkeiten zur Notbetreuung. Der folgende Text ist ein Auszug aus dieser Mail.

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular unter Downloads zur Verfügung.

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Hierbei sollten Sie die Eltern bitten, die Anträge frühzeitig zu stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. Bitte beteiligen Sie rechtzeitig den Schulträger und die Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.


Corona-Warnapp zeigt rot – Was nun?
Donnerstag, 19.11.2020

Das Gesundheitsamt schreibt folgendes Vorgehen vor, wenn die Corona-Warnapp einen roten Hinweis anzeigt:

Die Schule ist sofort zu verlassen. Bitte rufen Sie Ihren Hausarzt an und lassen Sie sich einen Überweisung zum Testen ausstellen. Sie können auch ohne Überweisung in die Testzentren in Kerpen (Humboldtstraße 21, 50171 Kerpen) oder Wesseling (Industriestraße 53, 50389 Wesseling) gehen. Es reicht, wenn Sie dort die rote Meldung der Warn-App vorzeigen. Die Testung ist dann kostenlos.

Ohne negativen Befund darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen.

Bitte befolgen Sie dieses Vorgehen unbedingt.


Absage des „Tags der offenen Tür“
Montag, 16.11.2020

Leider sehen wir uns aufgrund der aktuellen Entwicklungen gezwungen den „Tag der offenen Tür“, der am Samstag, den 5. Dezember stattfinden sollte, abzusagen. Unsere Hoffnung, dass das Infektionsgeschehen sich durch den Lockdown bis Anfang Dezember merklich beruhigt, wird sich sicher nicht erfüllen. Angesichts der zu erwartenden weiteren Einschränkungen ist es nicht verantwortbar, den Tag wie ürsprünglich geplant durchzuführen.

Wir möchten Ihnen aber einen virtuellen „Tag der offenen Tür“ präsentieren. Dazu werden sich Anfang Dezember die Schule und die einzelnen Fachbereiche auf unserer Homepage vorstellen.

Wir bedanken uns sehr für das von Ihnen entgegengebrachte Interesse an unseren Führungen und bitten um Entschuldigung dafür, dass wir  den Tag nun doch absagen müssen.


Schülerinnen und Schüler in Quarantäne
Montag, 02.11.2020

Wegen eines positiven Testergebnisses befinden sich bis zum 12.11.2020 insgesamt zwölf Schülerinnen und Schüler in Quarantäne. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler besteht die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht.

Ein Anschreiben des Gesundheitsamtes folgt, sobald ein Indexfall existiert.


Absage der Elterninformationsabende
Freitag, 30.10.2020

Leider müssen wir in der gegenwärtigen Situation auf Anraten des Gesundheitsamtes die Informationsabende absagen, da wir es nicht verantworten können, dass sich schulfremde Personen im Schulgebäude aufhalten.

An dieser Stelle möchten wir Sie möglichst schnell über den Entfall unterrichten. Wir werden versuchen, Sie auf andere Weise über unsere Schule zu informieren. Vielleicht können wir Ihnen die Informationsabende im Dezember anbieten. Bitte beachten Sie unsere Veröffentlichungen auf unserer Schulhomepage.

Der Tag der offenen Tür wird voraussichtlich stattfinden können, da das Gesundheitsamt davon ausgeht, dass durch die besonderen Maßnahmen im November das Infektionsgeschehen spürbar zurückgeht.


Elternsprechtag am Dienstag, den 3. November 2020
Mittwoch, 29.10.2020, aktualisiert am Freitag, 30.10.2020

Es ist uns besonders wichtig, dass wir an einem Elternsprechtag mit Ihnen von Angesicht zu Angesicht über Ihr Kind sprechen, auch wenn keine schulischen Probleme aufgetreten sind. Wir möchten Sie kennenlernen und den Kontakt mit Ihnen stärken.

In dieser besonderen Zeit können wir aber den Elternsprechtag am 3. November 2020 nicht in der gewohnten Form durchführen, da wir dafür sorgen müssen, dass sich keine Personen, die sonst im Schulalltag nicht auf dem Schulgelände sind, im Schulgebäude aufhalten.

Daher bitten wir Sie um Folgendes:

  • Es können keine Gesprächstermine vor Ort wahrgenommen werden.
  • Bitte nehmen Sie den vereinbarten Gesprächstermin auf Distanz wahr, zum Beispiel als Telefongespräch oder als Videokonferenz.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis für diese Regelungen.

 


Maskenpflicht ab Montag, den 26.10.2020
Mittwoch, 21.10.2020

Heute wurde auf der Pressekonferenz der Landesregierung verkündet, dass an den weiterführenden Schulen wieder die Maskenpflicht am Sitzplatz eingeführt wird.

Die Maske muss also nicht nur auf dem Schulgelände und im Gebäude getragen werden. Sie muss auch am eigenen Sitzplatz im Klassen- beziehungsweise Unterrichtsraum getragen werden.

Für die allermeisten Schülerinnen und Schüler unserer Schule ändert sich nichts, da sie in den vergangenen Schulwochen schon freiwillig im Unterricht eine Maske getragen haben.

Außerdem soll verstärkt auf eine regelmäßige Lüftung geachtet werden. Alle 20 Minuten soll für drei bis fünf Minuten stoßgelüftet werden. Wenn möglich, dann soll auch eine Querlüftung erfolgen. In den Pausen soll durchgängig gelüftet werden. 

Die Bildungsministerin betont die Wichtigkeit des Präsenzunterrichtes und erklärt insbesondere, dass sie als Bildungsministerin gegen eine Gruppenteilung mit einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht ist. Der Präsenzunterricht soll solange wie möglich aufrecht gehalten werden.

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind die Erweiterung der Maskenpflicht. Ihr Kind sollte eine zweite Maske im Schulranzen mitführen. Es ist zweckmäßig, wenn Ihr Kind sich in der kälteren Jahreszeit nach dem Zwiebelschichtprinzip kleidet, so dass es beim Lüften leicht eine wärmende Jacke überziehen kann.


Aktualisiertes Anschreiben des Gesundheitsamtes
Mittwoch, 14.10.2020

Im ersten Anschreiben des Gesundheitsamtes war der Spanisch-Kurs des 9. Jahrgangs nicht aufgeführt. In der neuen Version ist dies nachgeholt worden.

Hier finden Sie das neue Anschreiben.


Coronafall bestätigt – Quarantäne wird ausgesprochen
Dienstag, 13.10.2020

Das Gesundheitsamt ordnet aufgrund der Faktenlage ab sofort Quarantänemaßnahmen an. Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, die am Freitag wegen des Verdachtfalles zu Hause bleiben mussten, sind von der Quarantäne betroffen.

Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt Sie nicht persönlich anrufen wird. Im Informationsschreiben sind alle Informationen angegeben, insbedondere der Zeitraum für die Quarantäne und eine Testmöglichkeit.

Bitte informieren Sie über Klassen- oder Kursgruppen weitere betroffene Familien, da wir nicht sicher sind, ob wir alle über die Homepage erreichen können.

Das offizielle Schreiben des Gesundheitsamtes finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Quarantäne nicht für die ganzen Klassen 06.1, EF.1, EF.3 und Q1 gilt, sondern nur für die Schülerinnen und Schüler, die in den betreffenden Kursen gewesen sind. Das sind die Schülerinnen und Schüler, die auch am Freitag, den 09.10.2020 zu Hause geblieben sind.

Die Quarantäne gilt ebenfalls für die Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs, die am Dienstag, den 06.10.2020 in der sechsten Stunde Spanischunterricht hatten.

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 05.5, 06.3 und 06.4 sind in Quarantäne, außer denen, die an den betreffenden Tagen, die im Schreiben genannt werden, nicht in der Schule waren.


Corona-Fall an unserer Schule
Freitag, 09.10.2020

Da bisher noch keine behördliche Bestätigung beim Gesundheitsamt eingegangen ist, werden zunächst keine Quarantänemaßnahmen ausgesprochen. Das kann sich in ein paar Tagen aber ändern, wenn eine Bestätigung geschickt wurde.

Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass sich alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, die als Vorsichtsmaßnahme auf Anweisung des Gesundheitsamtes zu Hause geblieben sind, in freiwillige Quarantäne begeben.

Urlaubsreisen sind möglich. Es kann aber geschehen, dass in ein paar Tagen Quarantänemaßnahmen ausgesprochen werden. Die Quarantäne muss dann eventuell am Urlaubsort verbracht werden.

Es ist wichtig, dass Sie erreichbar sind. Daher bitten wir Sie, an die Gesamtschule Bergheim eine kurze Mail mit einer aktuellen Mobilfunknummer zu schicken, die wir gegebenenfalls an das Gesundheitsamt weiterleiten würden.


Corona-Fall an unser Schule
Donnerstag, 08.10.2020

Heute haben wir erfahren, dass eine Lehrerin unserer Schule positiv auf den Coronavirus getestet wurde. In Absprache mit dem Gesundheitsamt wurden alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, die mit der Kollegin näheren Kontakt hatten, vorsichtshalber nach Hause geschickt.

Dabei handelt es sich nicht um eine Quarantänemaßnahme. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Kolleginnen und Kollegen, die heute nach Hause geschickt wurden, bleiben aber bitte auch morgen zu Hause.

Das Gesundheitsamt wird aufgrund der von uns vorgelegten Listen und Plänen entscheiden, wer in Quarantäne muss. Der Schulbetrieb läuft ansonsten morgen normal ab.

Die Mensa bleibt morgen wegen des Coronafalles geschlossen. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Proviant für den Schultag mit.

Bitte rufen Sie bei Fragen nicht das Gesundheitsamt an. Schreiben Sie bitte eine Mail an die Schule.


Private Reisen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in Covid-19-Risikogebiete
Dienstag, 06.10.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Schulministerium hat Informationen zu „Verpflichtungen bei der Rückkehr nach Deutschland sowie schulrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen“ herausgegeben.

Erlass zu Urlaubsreisen in Risikogebiete

Informationen für Reisende aus Risikogebiete


Maskenpflicht im Unterricht
Montag, 31.08.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir haben alle schon kurz nach den Sommerferien erlebt, wie ernst die Corona-Epidemie zu nehmen ist. Eine Kollegin wurde positiv getestet. In der Folge mussten viele Mitglieder der Schulgemeinde in Quarantäne gehen. Alle Tests, die anschließend durchgeführt wurden, sind negativ ausgefallen, sowohl bei denen, die in Quarantäne sind, als auch bei denen, die sich aus Vorsicht haben testen lassen. So bleibt es bisher bei einer einzigen positiv getesteten Person. Sicherlich ist das auch auf die konsequente Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen zurückzuführen, insbesondere auf die Befolgung der strengen Maskenpflicht.

An dieser Stelle danke ich allen, Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen und Lehrer, dafür, dass die Maskenpflicht bereitwillig und voller Einsicht befolgt wurde.

Die Maskenpflicht im Unterricht endet, wie den Medien zu entnehmen war, am Montag, den 31.08.2020. Auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände muss weiterhin eine Maske getragen werden. Nur wenn eine Schülerin oder ein Schüler am Platz im Unterrichtsraum sitzt, kann die Maske abgenommen werden.

In der Schulmail „Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020“ findet sich unter anderem der folgende Abschnitt:

„Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.

Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.

In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum.

Bei Konferenzen und Dienstbesprechungen ist der Verzicht auf eine MNB zulässig, wenn – mangels Mindestabstand – zumindest durch einen dokumentierten festen Sitzplan die besondere Rückverfolgbarkeit (§ 2a CoronaSchVO) gewährleistet ist.

Darüber hinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.

Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet.  Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.“

Das Tragen der Maske war sicherlich bei den hohen Temperaturen in den ersten Schultagen nicht besonders angenehm. Es bot aber allen einen gewissen Schutz im Unterricht, auf den wir nun nicht verzichten wollen.

Es ist insbesondere fraglich, ob viele Schülerinnen und Schüler sowie auch viele Lehrerinnen und Lehrer, die zu den Risikopersonen gehören die aber auch ihre Angehörigen und Bekannten nicht gefährden wollen, unter den neuen Umständen noch am Präsenzunterricht teilnehmen können.

Wir appellieren daher an alle, auf freiwilliger Basis weiterhin auch im Unterricht eine Maske zu tragen. Die einfache Maske schützt in erster Linie nicht den Träger selbst, sondern dessen Umfeld. Wenn möglichst viele eine Maske tragen, dann werden auch die Trägerinnen und Träger selbst geschützt. Wir können und wollen das Tragen der Maske im Unterricht nicht vorschreiben. Aber gerade nach den Erfahrungen in den ersten Schulwochen bitten wir alle, die Maske auch weiterhin im Unterricht zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Wallat


Planung der Schulwoche vom Montag, den 31.08.2020 bis Freitag, den 04.09.2020
Freitag, 28.08.2020

Für die Oberstufe beginnt der Nachmittagsunterricht ab MIttwoch, den 2. September 2020.

Für die Unter- und Mittelstufe kann der Ganztag wegen der in Quarantäne befindlichen Kolleginnen und Kollegen erst ab dem 7. September beginnen.

Wir geben rechtzeitig bekannt, ob in der nächsten Woche einzelne Jahrgänge aus personellen Gründen auf Distanz beschult werden müssen.

Wegen der besonderen Umstände aufgrund Corona bitten wir Sie, dass zum Klassenpflegschaftsabend nur eine Person je Familie erscheint.


Maskenpflicht
Donnerstag, 27.08.2020

Es besteht für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Montag, den 31.08.2020 weiterhin die Pflicht, im Schulgelände und insbesondere im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wie den Medien zu entnehmen ist, wird die Maskenpflicht im Unterricht ab Dienstag, den 01.09.2020 nicht mehr bestehen.

Bitte denken Sie als Eltern daran, ihr Kind mit wenigstens zwei Masken in die Schule zu schicken. Eine Maskenpflicht besteht ebenfalls in den öffentlichen Verkehrsmitteln. In den nächsten Tagen wird das Ordnungsamt verstärkt darauf achten, dass diese Maskenpflicht auch im Schülerverkehr eingehalten wird.

Schülerinnen und Schüler, die ohne Maske in die Schule kommen, müssen umkehren und sich zunächst zu Hause eine Maske besorgen.


Planung für die Schulwoche von Montag, 24.08.2020 bis Freitag, 29.08.2020
Freitag, 21.08.2020

Die Mensa wird ab Montag. den 24.08.2020 wieder ein Frühstücksangebot für die Pausen anbieten können. Bitte geben Sie Ihrem Kind entsprechen Bargeld mit.

Leider ist abzusehen, dass auch in der nächsten Woche für einige Jahrgänge der Unterricht auf Distanz stattfinden muss.

Am Donnerstag und Freitag dieser Woche sind deshalb alle Jahrgänge der Oberstufe online beschult worden und konnten keinen Präsenzunterricht erhalten.

Damit in der kommenden Woche nicht immer dieselben Jahrgänge betroffen sind, haben wir folgenden Regelungen vorgesehen:

  • Am Montag und Dienstag nehmen die Jahrgänge der Q1 und der Q2 noch nicht am Präsenzunterricht teil. Ab Mittwoch haben sie dann wieder Präsenzunterricht.
  • Die EF ist schon ab Montag wieder im Präsenzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler werden gesondert informiert, wie sie sich in Springstunden verhalten müssen.
  • Der Jahrgang 8 bleibt komplett am Mittwoch zu Hause und bekommt online Aufgaben.
  • Der Jahrgang 9 bleibt komplett am Donnerstag zu Hause und bekommt online Aufgaben.
  • Der Jahrgang 10 bleibt komplett am Freitag zu Hause und bekommt online Aufgaben.
  • Die Jahrgänge 5 bis 7 haben von Montag bis Freitag Präsenzunterricht in der Schule

 

Die Aufgaben werden den Schülerinnen und Schülern über Logineo NRW LMS zur Verfügung gestellt. Alle Schülerinnen und Schüler der oben genannten Jahrgänge haben in der ersten Schulwoche ihre Zugangsdaten erhalten. Bitte prüfen Sie umgehend mit ihren Kindern, ob sie sich zu Hause erfolgreich mit diesen Daten anmelden können und ob sie auch in ihren Fächern und Kursen eingeschrieben sind.

Da es hier in den letzten Tagen Unsicherheiten gab, möchte ich darauf hinweisen, dass das Gesundheitsamt die Durchführung des Präsenzunterrichtes als hinreichend sicher einstuft. Im Rahmen der Schulpflicht müssen alle Kinder, die nicht aufgrund eines Attestes vom Präsenzunterricht befreit sind, am Präsenzunterricht teilnehmen. Weiteres Fehlen kann daher nicht entschuldigt werden.

Bitte beachten Sie den folgenden Auszug aus den „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19“, die Sie im Bildungsportal finden können:

„Bei Krankheitszeichen (wie z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn,) sollte die betroffene Person unbedingt zu Hause bleiben. Treten entsprechende Symptome während des Unterrichts auf, müssen Betroffene unverzüglich nach Hause geschickt bzw. von den Eltern abgeholt werden.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres oder seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.“


Donnerstag, 20.08.2020 – aktueller Stand

Die Untersuchung durch das Gesundheitsamt ist nunmehr abgeschlossen. 13 Lehrerinnen und Lehrer sowie 28 Schülerinnen und Schüler sind bis Anfang September in Quarantäne. Für alle anderen besteht nach Einschätzung des Gesundheitsamtes kein erhöhtes Risiko, so dass ein Besuch der Schule möglich ist.

Für die übrigen Schülerinnen und Schüler geht der Präsenzunterricht wie gewohnt weiter. Um den Vertretungsbedarf durch die in Quarantäne gesetzten Lehrkräfte auszugleichen, werden im Moment die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe auf Distanz unterrichtet.

Bitte beachtet weiterhin die Hygieneregeln:

  • Eine Maske ist unbedingt zu tragen.
  • Wo es möglich ist, muss der Abstand eingehalten werden.
  • Es ist auf eine ausreichende Lüftung zu achten.
  • Häufig die Hände mit Wasser und Seife waschen
  • Die Handdesinfektion benutzen

 

Wir danken allen Lehrerinnen und Lehrern, aber auch allen Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern für ihren besonnenen und ruhigen Umgang mit dieser besonderen Situation. Ebenfalls danken wir dem Gesundheitsamt für die sehr gute Zusammenarbeit.


Unterricht in der Oberstufe

Wegen der aktuellen Situation entfällt in dieser Woche der Präsenzunterricht in der Oberstufe. Stattdessen findet der Unterricht auf Distanz statt.


Mittwoch, 19.08.2020 - Coronafall an der Gesamtschule

Liebe Eltern,

heute morgen wurde uns mitgeteilt, dass eine Kollegin positiv auf COVID-19 getestet wurde. Wir haben sofort das Gesundheitsamt informiert, das gegenwärtig die zu ergreifenden Maßnahmen überlegt.

Einige Kolleginnen und Kollegen sind bereits in Quarantäne geschickt worden. Ob auch Schülerinnen und Schüler betroffen sind, wird gegenwärtig geprüft.

Das Gesundheitsamt hat sämtliche Sitzpläne der Gruppen erhalten, mit denen die Kollegin Kontakt hatte. Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund dieser Kontakte als gefährdet eingestuft werden, werden vom Gesundheitsamt angerufen und befragt.

Bitte rufen Sie nicht das Gesundheitsamt an, da das Gesundheitsamt keine Kapazitäten hat, einzelne Beratungsgespräche zu führen.

Wie geht es weiter?

  • Der Schulbetrieb wird eingeschränkt aufrecht erhalten. Einzelne Schülergruppen werden in den nächsten Tagen auf Distanz beschult. Die betreffenden Schülergruppen werden informiert.
  • Die Mensa bleibt den Rest der Woche geschlossen.

Die Hygieneregeln müssen besonders streng eingehalten werden:

  • Eine Maske ist unbedingt zu tragen.
  • Wo es möglich ist, muss der Abstand eingehalten werden.
  • Es ist auf eine ausreichende Lüftung zu achten.

Bitte achten Sie auf weitere Veröffentlichungen auf der Schulhomepage.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Wallat


Mensabetrieb ab Montag, 17.08.2020

Ab Montag, den 17.08. 20 gibt es wieder die Möglichkeit für Schüler und Lehrer, sich über unseren Caterer in der ersten und in der zweiten Pause zu verpflegen.

Das Angebot wird etwas reduzierter sein, d. h. es gibt weniger Auswahl.

WER ETWAS KAUFEN WILL, BRAUCHT BARGELD

Schüler der Jahrgänge 5 + 6 gehen über die Treppe zum Foyer /Pausenhalle. Dort ist ein Mensaausgabeschalter nur für diese beiden Jahrgänge. Die Schüler stellen sich an den Abstandmarkierungen auf und gehen dann Richtung Pausenhalle hinter den Toiletten durch die Tür auf ihren zugewiesenen Schulhofbereich. Der Weg durch die Pausenhalle ist durch Absperrband markiert.

Schüler der Jahrgänge 7–10 gehen wie bisher durch die blaue Tür zum B-Bereich. Anders als bisher gibt es Abstandsmarkierungen ab dieser Tür bis in die Mensa und aus der Mensa heraus. Man wartet also vor der Tür, bis man sich in die Schlange einreihen kann. Wenn man sein Essen oder seine Getränke hat, findet man auf dem Fußboden die Wegmarkierung:

Die Jahrgänge 9+10 verlassen den Bereich sofort hinter der Mensaausgabe rechts durch die Tür zum Schulhofbereich für 9+10.

Die Jahrgänge 7+8 gehen nach links durch die Tür auf den Schulhof für 7+8.

Auch hier markieren Absperrbänder den zugelassen Wegbereich.

Die SII-Schüler dürfen wie bisher auch außerhalb der regulären Pausen in die Mensa, diese Zeiten sollten sie auch überwiegend nutzen. Ansonsten müssten sie sich in die Schlange für 7–10 einordnen. Sie verlassen aber den Mensabereich durch die Tür, durch die sie hineingehen.

Bläser-AG

Sehr geehrte Eltern,

im Rahmen einer Kooperation zwischen der Gesamtschule Bergheim und der Musikschule La Musica bieten wir Ihrem Kind an, nach den Sommerferien in einer Bigband-AG ein Instrument zu erlernen und in einem Orchester zu spielen.

Nähere Informationen zu dem Projekt, welche Instrumente angeboten werden und zu den Kosten entnehmen Sie bitte dem YouTube-Video der Musikschule La Musica. 

Hier der Link:

Video der Musikschule

Schauen Sie sich das Video doch einfach mit Ihrem Kind zusammen an – viel Spaß dabei.

Für die Anmeldung Ihres Kindes benutzen Sie bitte unser Online-Anmeldeformular:

Online-Anmeldeformular

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, das Anmeldeformular downzuloaden, um Ihr Kind anzumelden:

Download Anmeldeformular

Der Instrumentalunterricht wird in den Räumlichkeiten und direkt nach dem Regelunterricht Ihres Kindes in der Gesamtschule erteilt.

Nicht jede Instrumentallehrerin/jeder Instrumentallehrer im Video wird auch in Ihrer Schule unterrichten. Die Musikschule hat viele Lehrkräfte, die aus Zeitgründen nicht alle in einem Video vorgestellt werden können. Alle werden aber bemüht sein, Ihrem Kind viel Freude beim Musizieren zu vermitteln.

Bedingt durch die Corona-Krise, werden wir den Instrumentalunterricht nur in kleinen Gruppen durchführen – streng nach den Gesundheitsvorschriften unserer Landesregierung. Alle Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen werden eingehalten.

Sollte der Instrumentalunterricht erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen können, werden Ihnen die Kosten für den Unterricht und das Leihinstrument erst dann in Rechnung gestellt, wenn es losgeht. Der zwischen Ihnen und der Musikschule geschlossene Vertrag gilt erst ab der Aushändigung des Leihinstruments und des ersten Instrumentalunterrichts.

Auch wenn der Orchesterunterricht durch die Gesamtschule erst später, vielleicht erst im Jahr 2021, beginnen kann, ist es sinnvoll, den Instrumentalunterricht vorab durchzuführen. Schon mit etwas mehr Können am Instrument ausgestattet, wird Ihr Kind noch mehr Spaß daran haben, mit anderen zusammen zu musizieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Carl
-stellv. Schulleiter der Musikschule La Musica

 

Hitzefrei in den nächsten Tagen

Liebe Eltern,

die nächsten Tage werden sicherlich wieder sehr heiß und die Pflicht, eine Maske zu tragen, macht es nicht leichter. Das Land hat daher in einer Rundverfügung erlassen, dass auch die Oberstufe hitzefrei haben kann. Außerdem werden wir gegebenenfalls nach der vierten Stunde hitzefrei geben.

Bitte rechnen Sie also damit, dass Ihr Kind in den nächsten Tagen früher nach Hause kommen könnte. Falls Ihnen eine Betreuung Ihres Kindes nicht möglich ist, geben Sie Ihrem Kind bitte eine kurze Notiz darüber mit. Wir sorgen dann in der Schule für eine Betreuung bis 13:15 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Wallat, Schulleiter

 

Schulgemeindebrief Nr. 1

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien die Ferienzeit zur Erholung nutzen konnten und auch weiterhin gesund sind.

In diesem Brief möchten wir sie darüber informieren, wie der Schulbetrieb nach den Sommerferien wieder aufgenommen wird.

Alle Regelungen, die wir im Folgenden beschreiben, basieren auf dem Konzept für einen angepassten Schulbetrieb, das das Ministerium für Bildung in der letzten Ferienwoche an die Schulen gesendet hat. Sie finden das Konzept im Internet unter

Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten

Die in dem Konzept genannten Vorgaben sind zunächst bis zum 31. August 2020 gültig. Es kann daher sein, dass wir für die Zeit ab September neue Regelungen treffen müssen.

1.   Es besteht grundsätzlich die Pflicht, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Allerdings dürfen Ihre Kinder nur dann in die Schule geschickt werden, wenn diese keine COVID-19-Symptome zeigen.

Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vor­er­krankungen.

2.   Ihre Kinder müssen während ihrer gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände und während des Unterrichts eine Maske tragen. Bei einer Anwesenheit von bis zu acht Zeitstunden müssen die Masken auch gewechselt werden. Sie als Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass Ihr Kind mit Masken in ausreichender Anzahl ausgestattet ist. Auf regelmäßige Handdesinfektion wird geachtet.

3.   Das Land empfiehlt die Verwendung der Corona-Warn-App. Das Smartphone darf daher lautlos mitgeführt werden, wenn die Corona-Warn-App genutzt wird.

4.   Wir nehmen den normalen Schulbetrieb auf. Der Ganztag wird erst im September beginnen. Die Fahrten- und Projektwoche wird auf Anfang März 2021 verschoben. Für den Sport- und den Musikunterricht gelten besondere Regelungen, die Ihren Kindern im Fachunterricht mitgeteilt werden.

5. Denken Sie bitte daran, Ihrem Kind Pausenbrote und vor allem ausreichende Getränke mitzugeben, da es noch unklar ist, welche Angebote der Caterer für den Mensabetrieb machen wird.

6.   Die Pausenareale werden den Jahrgängen der SI fest zugeordnet:

Bereich im Innenhof und am Schulgarten: 7, 8
Bereich bei der Herbergerstraße: 5, 6
Bereich am Parkplatz beim Oleanderbad: 9, 10

Die Oberstufe kann neben der Möglichkeit, die zugewiesenen Bereiche im Schulgebäude zu nutzen, sich außerhalb des Schulgeländes aufhalten.

7.   Während der Pausenzeiten werden alle Toilettenanlagen den jeweiligen Jahrgängen fest zugeordnet. Ausreichend Seife und Papierhandtücher werden vorhanden sein.

8.   Das Konzept der Landesregierung sieht vor, dass lediglich keine jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden dürfen. Daher werden wir das Kurssystem fortführen.

9. Um die Nachvollziehbarkeit einer möglichen Infektionskette zu garantieren, werden wir durch entsprechende Dokumentation sowohl die Sitzordnung als auch die Anwesenheit festhalten. Dies betrifft Klassen- und Kursunterricht.

10.   Die Belüftung in den Unterrichtsräumen erfolgt in den Stunden und in den Pausen.

11. Eine Flächendesinfektion der Unterrichtsräume wird nach dem Unterricht erfolgen.

 

Bitte besprechen Sie die eingeführten Regelungen gründlich mit Ihren Kindern, denn wir alle tragen eine Mitverantwortung, dass es keinen neuen Lockdown geben muss.

Falls es aber doch zu einer erneuten Schulschließung kommt, sind wir auf das Distanzlernen vorbereitet.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt allen Schulen ein Lernmanagementsystem zur Verfügung, bei dem die Wahrung des Datenschutzes durch das Land garantiert wird. Jede Schülerin und jeder Schüler der Gesamtschule Bergheim hat einen Zugang zu diesem System. Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ihre Zugangsdaten und eine kurze Einweisung.

Bitte achten Sie mit darauf, dass Ihr Kind diese Daten nicht verliert.

Das Land unterstützt bedürftige Familien, die zuhause keine Möglichkeiten zum Distanzlernen haben, mit Geräten. Der Schulträger wird für alle Bergheimer Schulen Geräte anschaffen, die gegebenenfalls ausgeliehen werden können.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Schulsozialarbeiter, Herrn Abdel-Fattah, wenn Sie gerne die Unterstützung durch ein Leihgerät in Anspruch nehmen möchten.

Die getroffenen Maßnahmen werden alle auf der Grundlage der Vorgaben des Ministeriums und nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt umgesetzt.

Ein Informationsschreiben zur Einschulungsfeier des neuen 5. Jahrgangs mit Uhrzeiten und Abläufen ist den betroffenen Familien gesondert auf dem Postweg zugegangen.

Wir wünschen uns allen einen gelungenen und vor allem gesunden Schulstart und freuen uns auf unsere Schülerinnen und Schüler.

 

Herzliche Grüße von Ihrer Schulleitung der Gesamtschule Bergheim

 

gez. Claus Wallat
Schulleiter
gez. Volker Achenbach
stellv. Schulleiter
gez. Natascha Kierdorf
Didaktische Leiterin

gez. Claudia Krisam

Abteilungsleitung III

gez. Angelika Baron

Abteilungsleitung II

gez. Ina Funke

Abteilungsleitung I