Der Förderverein der Gesamtschule Bergheim
Der Förderverein macht da weiter, wo andere aufhören.
In Zeiten klammer Kassen wird es für die Schulen immer schwieriger, über den Grundbedarf hinaus Mittel für die tägliche Arbeit von den zuständigen Stellen zu bekommen. Hier kann der Förderverein einspringen und in vielen Fällen bei der Anschaffung zusätzlicher Lern- und Lehrmittel sowie bei weiteren Projekten helfen. Dies kommt allen zu Gute; den Schülern, den Lehren und den Eltern.
Darüber hinaus ist ein wichtiger Punkt die Unterstützung von Schülern bzw. deren Eltern bei finanziellen Engpässen. Es kann immer die Gefahr bestehen, dass Schul- bzw. Klassenfahrten, vor allem bei Teilnahme von mehreren Kindern, das Haushaltsbudget sprengen. Hier kann der Förderverein einspringen und in Einzelfällen Hilfen anbieten.
All dies muss natürlich finanziert werden. Diese Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch die Mitgliedsbeiträge. Ohne Sie als Mitglied und ohne Ihre Beiträge wäre der Förderverein sehr schnell handlungsunfähig.
Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungswünsche haben oder mit einen Repräsentanten des Fördervereins der Gesamtschule Bergheim sprechen möchten, schreiben Sie eine E-Mail an Foerderverein(at)gesamtschule-bergheim.de
Der Förderverein der Gesamtschule Bergheim
1. Vorsitzender | Arnd Meinberger | |
2. Vorsitzender | Claus Wallat | |
1. Kassierer | Arnd Meinberger (kommisarisch) | |
Beisitzer | Kai Heidenreich | |
Beisitzerin | Beatrix Schröder | |
Darlehensvergabe
Richtlinien des Fördervereins der Gesamtschule Bergheim e.V.
zur Vergabe von Darlehen und Zuschüssen bei Klassenfahrten (Stand: März 2016)
Nach dem in der Satzung definierten Vereinszweck zählt es zu den Aufgaben des Fördervereins, schulische Belange sowie erzieherische Veranstaltungen zu fördern. Zu solchen erzieherischen Veranstaltungen gehören in hohem Maße Klassen- bzw. Schulausflüge, die jedoch heute teilweise eine hohe finanzielle Belastung darstellen können. Ein besonderes Anliegen des Fördervereines ist es aber, allen Schülern die Teilnahme an solchen Veranstaltungen zu ermöglichen. Schülern bzw. deren Eltern, die bei der Finanzierung eines solchen Ausfluges finanzielle Probleme haben, kann der Förderverein eine Finanzierungsmöglichkeit anbieten. Wir bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis, dass, bei über 1.000 Schülern, nicht "das große Füllhorn" über alle ausgeschüttet werden kann. In diesem Falle wären die finanziellen Mittel des Fördervereins sehr schnell am Ende. Daher besteht die oben beschriebene Möglichkeit in Form von zinslosen Darlehen und nur in Einzelfällen aus Zuschüssen. Aber auch hier sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir bitten Sie im Vorfeld um folgende Vorgehensweise:
Von der Planung bis zur Durchführung von Klassenfahrten vergehen in der Regel mehrere Monate. Hier besteht die Möglichkeit für die Eltern, die erforderlichen Finanzmittel im Vorfeld von Klassenfahrten in angemessenen Raten anzusparen. Schule und Schulpflegschaft sollten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, darauf hinwirken.
Finanzielle Hilfen des Fördervereins sind subsidiär. Dies bedeutet, dass der Förderverein nur denn einspringt, wenn die Kosten der Klassenfahrt nicht von anderen Stellen, z.B. den Sozialbehörden, erstattet werden. Hier bitten wir Sie, bei Bedarf an den entsprechenden Stellen der Schule (z.B. Sozialer Dienst, Klassenlehrer) die notwendigen Informationen einzuholen.
Sollte dies alles nicht zum Erfolg führen, kann ein Darlehen oder ein Zuschuss beim Förderverein beantragt werden. Die nachfolgende Richtlinie hat das Ziel, Handlungsanweisungen für den Antragsteller vorzugeben und das Verfahren so weit zu standardisieren, dass die in der Regel eilbedürftige Entscheidung über die Darlehens-/Zuschussvergabe auf den/die Kassierer(-in) und ggf. auf ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes delegiert werden kann.
Wichtig!
Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Erteilung eines Darlehen oder eines Zuschusses kein Anspruch besteht. Jeder Fall wird individuell geprüft und es obliegt dem Vorstand, den Antrag zu genehmigen oder nicht.
Rahmenbedingungen
Für ein Darlehen bzw. einen Zuschuss gelten folgende Rahmen-bedingungen:
I Die maximale Höhe des Zuschusses für Klassenfahrten richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben der Schulkonferenz.
II Sofern die vorgenannten Kriterien erfüllt sind, werden im Regelfall bis zu 50% der gemeldeten Kosten einer Klassenfahrt als Darlehen, die übrigen 50% als Zuschuss gewährt.
IV Nur in Ausnahmefällen (Härtefallregelung) kann ein Zuschuss bis zu 100% der Kosten gewährt werden.
Voraussetzungen für die Entscheidung einer Darlehensgewährung und der Festlegung eines Bezuschussungsanteils ist das Vorliegen eines vollständigen Antrags. Das Antragsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
Antrag
Antragsformular:
Es ist das Formular „Antrag auf Zuschuss für Klassenfahrt(en)“ zu verwenden (s.u.).
Antragsfrist
Der Antrag ist spätestens drei Wochen vor Antritt der Klassenfahrt beim Förderverein einzureichen. Die Schriftform ist zwingend. Der Antrag ist über die Lehrerschaft (in der Regel über den Klassenlehrer) beim Förderverein einzureichen.
Antragsteller:
3.1. Antragsteller ist im Regelfall mindestens ein Erziehungsberechtigter des Schülers.
3.2. Nur in Ausnahmefällen kann ein Antrag auch von einem geschäftsfähigen Schüler gestellt werden.
3.3. Eine Antragsstellung durch einen Lehrer für einen Schüler ist in Ausnamefällen möglich.
Entscheidung über den Antrag und weiteres Vorgehen
Entscheidungsbefugnis:
5.1. Im Regelfall entscheidet der /die Kassierer(-in) ohne Rücksprache mit einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes über die Gewährung des Darlehens. Alle Anträge werden bei der nächsten Vorstandssitzung vorgelegt.
5.2. In allen anderen Fällen hat der/die Kassierer(-in) sich mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes abzustimmen.
Darlehensvertrag:
Der Förderverein schließt die Darlehensverträge mit den Erziehungsberechtigten bzw. dem geschäftsfähigen Schüler ab. Nach Antragstellung erhält der Antragsteller den Darlehensvertrag.
Auszahlung.:
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das im Formblatt (s. Ziffer 4.2) benannte Klassenfahrt-Konto.
Rückzahlung.
Die Rückzahlung erfolgt individuell nach Rücksprache mit dem Kassierer des Fördervereins.
Das Rückzahlungskonto ist ausschließlich das Konto des Fördervereins der Gesamtschule BM e.V.
Darlehensantrag zum herunterladen
Kontakt
Ihr Feedback ist unersetzlich für die Arbeit des Fördervereins der Gesamtschule Bergheim. Wenn Sie Fragen oder Kommentare haben, wenden Sie sich bitte an:
Förderverein der Gesamtschule Bergheim
Herbergerstraße 6-8
50127 Bergheim
foerderverein(at)gesamtschule-bergheim.de