Informationen und Anmeldung für den 5. Jahrgang für das Schuljahr 2025/26
ELTERNINFOABEND
Für Eltern der Viertklässler – ohne Kinder – fand ein Informationsabend am 25.11.2024, 18:30 Uhr in der Mensa (Eingang Auf der Helle/ Parkplatz) statt. Das breitgefächerte Angebot als Ganztagsschule und schwerpunktmäßig die pädagogische Arbeit in den Jahrgangsstufen 5–7 haben wir für Sie auf einer PPP zusammengestellt.
Hier die Präsentation zum runterladen
TAG DER OFFENEN TÜR
Wer möchte, kann das Schulleben, die pädagogische Arbeit und die vielfältigen individuellen Fördermöglichkeiten an der Gesamtschule Bergheim bei einem Besuch am Tag der offenen Tür kennenlernen. Er findet am Samstag, den 23.11.2024 von 9:00 bis 13:00 Uhr statt.
Sie sind mit Ihrem Kind herzlich eingeladen, sich persönlich ein Bild vom breiten und individuellen Betreuungsangebot unserer Schule zu machen. Bei verschiedenen Themenführungen der Schülervertretung durch die Räumlichkeiten und Bereiche der Schule können Sie sich ein Bild vom breiten Angebot unserer Schule machen. Wenn Sie es wünschen, lernen Sie in persönlichen Beratungsgesprächen unsere Arbeit näher kennen. Die Schulleitungsmitglieder, die Schulpflegschaft, Schülerinnen und Schüler sowie der Mensa-Betreiber stehen Ihnen ebenfalls zur Auskunft zur Verfügung.
Anmeldung
Anmeldezeiten für den 5. Jahrgang für das Schuljahr 2025/26
Tag, Datum |
Mögliche Termine |
Freitag, 07.02.2025 |
12:00 - 16:00 Uhr |
Samstag, 08.02.2025 |
09:00 - 14:00 Uhr |
Montag, 10.02.2025 |
09:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag, 11.02.2025 |
09:00 – 14:00 Uhr |
Mittwoch, 12.02.2025 |
09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag, 13.02.2025 |
09:00 – 13:00 Uhr |
Freitag, 14.02.2025 |
09:00 – 11:00 Uhr |
Wir freuen uns, Ihr Kind und Sie kennenzulernen. Bringen Sie bitte außerdem folgende Unterlagen mit:
- das anzumeldende Kind
- den ausgefüllten Aufnahmeantrag
- die Geburtsurkunde und den Personalausweis
- den von der Grundschule ausgegebenen Dreifachbogen
- alle Zeugnisse der Grundschule, 1. bis 4. Schuljahr (in Kopie)
- ein aktuelles Passfoto
- den Nachweis über eine Impfung gegen Masern (Impfpass)
- bei alleinigem Sorgerecht: den Nachweis über das Sorgerecht (in Kopie)
- falls nicht beide Sorgeberechtigten zur Anmeldung kommen: die Vollmacht des Einverständnisses zur Anmeldung und eine Kopie des Personalausweises des/der zweiten Sorgeberechtigten
- für den Aufnahmeantrag zur Sportklasse empfohlen: den Nachweis über das Schwimmabzeichen in Gold/Silber/Bronze
Bitte beachten Sie:
Nur bei vollständiger Vorlage der oben genannten Unterlagen ist eine Anmeldung möglich!
Falls Sie sich in der deutschen Sprache nicht gut verständigen können, bringen Sie bitte eine Person mit, die deutsch spricht und Ihnen als Sprachmittler dienen kann.
Rechtliche Grundlage
Gemäß § 46 SchulG in der jeweils gültigen Fassung hat der Schulleiter innerhalb des ihm vom Schulträger festgelegten allgemeinen Rahmens über die Aufnahme an die Gesamtschule der Stadt Bergheim zu entscheiden.
Die Gesamtschule ist in der Sekundarstufe I fünfzügig. Bei einer Klassenstärke von 27 Schülerinnen und Schülern werden 135 Kinder aufgenommen, 15 werden vom Schulamt des Rhein-Erft-Kreises zugewiesen.
Auch in diesem Jahr werden wir die Höchstwerte der Klassenstärke ausschöpfen. Nach Vorgabe der geltenden Rechtsvorschriften werden folgende Kriterien bei der Auswahl zugrunde gelegt:
- eine ausgewogene Zusammensetzung von leistungsstärkeren und leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern gemäß Notendurchschnitt (De, Ma, SU) auf dem Abgangszeugnis der Grundschule
- ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
- Losverfahren
Härtefälle, § 1 Abs. 2 S. 1 APO-S I
Folgende Gründe können dazu führen, dass ein Kind als Härtefall einzuordnen ist:
- schwere familiäre Belastung (z. B. Tod eines Elternteils vor kurzer Zeit, schwerwiegende Vorfälle innerhalb der Familie, die zu einer Unterbringung in einer Pflegefamilie geführt haben)
- schwere Erkrankung / Behinderung der Schülerin oder des Schülers oder des alleinerziehenden Elternteils
- alleinerziehendes Elternteil und schwere Erkrankung / Behinderung eines Geschwisterkindes
Falls ein Härtefall vorliegt, müssen Sie ihn bei der Anmeldung des Kindes durch einen entsprechenden Nachweis / Attest geltend machen. Nach Verstreichen des Anmeldezeitraums ist keine Berücksichtigung eines Härtefalles mehr möglich.
Die Aufnahme als Härtefall ist nur möglich, wenn die vorgebrachte Härte nur durch den Besuch der GE Bergheim und nicht einer anderen weiterführenden Schule abgemildert werden kann.
Nicht als Härtefall eingeordnet werden wegen der hohen Vergleichszahlen alleinerziehende, vollzeitberufstätige Elternteile sowie Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen wie AD(H)S, LRS, Dyskalkulie, AVWS.