Schulsozialarbeit
Was macht Schulsozialarbeit ?
- Unterstützung der persönlichen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,
- Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Lebensraum Schule,
- Beratung und Begleitung von Schulleitungen, Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal an den Schulen sowie kooperierenden Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe,
- Mitwirkung und Beratung bei schulischen, beruflichen und weiteren biographischen Übergängen sowie bei persönlichen Bedarfslagen,
- Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten
- Mitarbeit im schulischen Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention; Abstimmung mit den anderen innerschulischen als auch außerschulischen Beratungsstrukturen bei schulischen Vernetzungs- und Beratungsaufgaben.
Beratung für Eltern/Erziehungsberechtigte
- bei schulischen Problemen ihres Kindes
- bei Erziehungsschwierigkeiten zu Hause
- bei allgemeinen sozialen Problemen
- bei der Inanspruchnahme sonstiger Hilfen (Jugendamt, Erziehungsberatung etc.)
- bei der Antragstellung für das Bildungs- und Teilhabepaket
Beratung für Schülerinnen und Schüler
- wenn du Streit nicht alleine lösen kannst
- wenn du Stress in der Schule hast
- wenn zu Hause dicke Luft ist
- wenn du merkst, dass irgendetwas falsch läuft.
Wo findet man die Schulsozialarbeit ?
Das Büro befindet sich in Raum H 201.1 (2.Etage)
Sprechzeiten (Termine grundsätzlich nur nach Vereinbarung)
Herr Kaymak
Telefon: 02271 - 7996969
Mobil: 0157 - 54895045 (keine SMS)
E-Mail: kaymak@gesamtschule-bergheim.de
Mo - Do 09:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Frau Konietzny
Telefon: 0151-61059302
E-Mail: Ileana.Konietzny@bergheim.de
Mo 09:00 - 15:00 Uhr
Mi 09:00 - 15:00 Uhr
Do 09:00 - 15:00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten erfragen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.
Die Tür steht für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich immer offen. Wir freuen uns, wenn ihr kommt!
...hier geht es zu unserem Beratungskonzept
Bildung und Teilhabe (BuT) – Unterstützung für Familien und Kinder
Was ist das Bildung- und Teilhabepaket?
Das Bildung- und Teilhabepaket (BuT) bietet Unterstützung für Kinder und Jugendliche, um ihnen die
Teilnahme an schulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Ziel ist es, allen Schülerinnen und
Schülern die bestmöglichen Bildungschancen zu gewährleisten.
Wer kann das BuT in Anspruch nehmen?
Anspruchsberechtigt sind Familien, die eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen
Welche Leistungen umfasst das BuT?
Das BuT deckt unter anderem die folgenden Leistungen ab:
- Schulausflüge und Klassenfahrten: Erstattung der Kosten für eintägige sowie mehrtägige Ausflüge.
- Schulische Lernförderung (Nachhilfe): Finanzierung von Nachhilfe zur Unterstützung bei schulischen Herausforderungen.
- Mittagsverpflegung in der Schule: Kostenfreie oder vergünstigte Verpflegung im Rahmen der
Ganztagsbetreuung.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die BuT-Leistungen.
Antragstellung
Die Anträge auf Leistungen können Sie im Sekretariat abholen oder hier herunterladen:
Bitte reichen Sie den Antrag für Klassenfahrten so schnell wie möglich ein, sobald Sie Kenntnis von
der geplanten Fahrt haben.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Mittagsverpflegung in der Regel jährlich neu eingereicht
werden muss. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir, den Folgeantrag mindestens 4
Wochen vor Ablauf der aktuellen Bewilligung einzureichen.
Wenn zusätzlicher Unterstützungsbedarf im schulischen Bereich besteht, können Sie einen Antrag
auf Lernförderung stellen.
Wo reichen Sie die Anträge ein?
Die ausgefüllten Anträge reichen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Behörde ein, z. B. beim:
- Jobcenter
- Rhein-Erft-Kreis
Zusätzlich wird auf den Härtefallfonds des Landes NRW hingewiesen:
Im Rahmen der Initiative „Alle Kinder essen mit“ wird unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle
Unterstützung für die Mittagsverpflegung und mehrtägige Klassenfahrten bereitgestellt, um die
Teilhabe aller Kinder zu gewährleisten. Für Rückfragen steht Ihnen unsere Schulsozialarbeit gerne zur
Verfügung.
Kontakt bei Fragen
Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die
zuständige Behörde z. B. an das Jobcenter, an den Rhein-Erft-Kreis oder an die Schulsozialarbeit.